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Peter Sondermaschinen- und Anlagenbau GmbH VERKAUFS - UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Die Lieferungen und Leistungen  - auch Vorschläge und Nebenleistungen  - und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser  Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbezi e hung en, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spät e stens mit  der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen ob als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hin weis auf seine Geschäfts - bzw.  Einkaufsbedingungen  wird hiermit widersprochen. 2. Angebot Alle Angebote gelten freibleibend. Maße, Gewichte und Zeichnungen sind annähernd und daher unverbindlich. Soweit nichts ander es angegeben, hält sich der  Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 90 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten  Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzt. Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 3. Auftrag, Lieferung und Leistung Auftr äge gelten als angenommen, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche Vereinbarungen, auch die unserer Vertretu ngen, sind ohne schriftliche  Bestätigung unwirksam. Die Annahme sämtlicher Aufträge erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt der Liefe rungsmöglichkeit. Besteht keine Lief e rungsmöglichkeit, so  wird dieses vom Verkäufer; innerhalb einer Frist von 2 W o chen dem Besteller angezeigt. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern  nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferungs - und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die dem  Verkäufer die Lieferug wesentlich erschweren oder unmöglich machen  - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene M a terialbescha ffungschwierigkeiten, Streik,  Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw, auch wenn sie bei Liefera n ten des Verkäufers oder Unterlieferanten eintreten  - , hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen  und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer  der Behinderung z u züglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vert rag zurü ckzutreten.  Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessemer Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich d es noch nicht erfüllten Teols vom Ve r trag  zurückzutreten. Bis dahin ist der Verkäufer zu Teillieferungen und Teille i stu ngen jederzeit berechtigt. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltug verbindilch vereinbarter  Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in H öhe von 1/2% für jede volle Woche des  V erzuges, insgesamt jedoch höchstens zu 5% des Rec h nungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche,  lnsbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlo s sen. 4. Transportgefahr Die Gefahr geht a uf den Käufer über sobald die Sendung an die den Trasport ausführenden Personen übergeben wurde oder zwecks Versendung das La ger des  Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandberei t schaft auf den Käufer  über. Dieses gilt auch bei Vereinbarung von Francopreisen und Lief e rung frei Lager oder Baustellen. 5. Falls die Vereinbarung `Lieferung frei Baustelle´ getroffen wird, so bede u tet sie Lieferung ohne Abladen durch uns  unter der Voraussetzung einer befahb a ren  Anfuhrstraße. Die Anlieferung wird von uns rechtzeitig bekanntgegeben. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch Arbei tskräfte zu folgen, die der Käufer in  genügender Anzahl zu stellen hat. Wir behalten uns v or, Wartezeiten zu berechnen. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Verschlechterung und des Unte r gangs von Materialien, die von uns an den Baustellen angeliefert werden, bis zur  endgültigen Fertigstellung der uns in Aufrag gegebenen Arbeiten, soweit Ve r sc hlechterung und Untergang nicht auf grobes Verschulden der Mitarbeiter des Verkäufers  zurückzuführen sind. 6. Vertragsstrafen werden in keinem Fall gezahlt. 7. Zahlung Warenrechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Za hlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsd a tum  werden 2 % Skonto auf den Rechnungsnettobetrag gewährt, sofern alte Rechnungen nicht offenstehen. Bei Reparatur - bzw. Lohnkosten ist grundsätzlich Zahlung bei  Rechnungserhalt in bar, ohne Abzug erforderlich. Bei Anlagen ab DM 20.000,00 netto gilt: 30% zahlbar bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 30% bei Lieferung, 30% nach  Montageende, 10% nach Abnahme. Schecks und Wec h sel gelten erst mit der baren Einlösung als Zahlung. Ein Zurückbehaltungsrecht, soweit es ni cht auf demselben  Vertagsverhältnis beruht, steht dem Käufer nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die nicht unbestritten oder recht s kräftig festgestellt sind, kann wirksam nur  mit unserem Einverständnis, das schriftlich zu erteilen ist, erfolgen . Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die in gesetzlich festgele g ter Höhe zusätzlich berechnet wird. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Ges chäftsbanken berech n e ten  Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentra lbank zu berechnen. 8. Sollten in den Verhältnissen eines Kunden Veränderungen eintreten, die eine Gefährdung des Vertragszweck es bedeuten, so bleibt uns vorbehalten, vom Angebot  bzw. Verkauf zurückzutreten. 9. Eigentumsvorbehalt Alle Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und all er, auch der künftigen  Ford e ru ngen, die wir gegen den Käufer erwerben, unser Eigentum. Der Käufer ist ve r pflichtet, die gelieferten Waren gegen Diebstahl, Feuer - , Wasser - und sonst. Schäden  zu versichern und dem Verkäufer den Versicherungsabschluß auf Ve r langen nachzuweisen. Verpfändun g oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist der Lieferer hiervon unverzüglich zu be nachrichtigen. Wird der Kaufgegenstand in ein Grundstück eingebaut, so gilt er als nichtwesentlicher Bestandteil desselbenund unter liegt nicht der Zubehörhaftung. Das  Eigentum bleibt beim Lieferer. Liegt ein Wiederverkaufsgeschäft vor, erstreckt sich der Eigentumsvorb e halt auch auf den Verkaufserlös. 10. Gewährleistungsansprüche Wir übernehmen die Gewähr, das unsere Lieferung und Leistun g z. Z. der Übergabe die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, nicht mit Fehlern behaftet ist  und dem vereinbarten Lieferumfang entspricht. Weiterhin wird nur Gewähr geleistet unter der Voraussetzung einer sachgemäßen B edienung unter Beachtung der  B etriebsvo r schriften. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zug e sicherter Eigenschaften gehören, haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche nur in der  Weise, das uns Gelegenheit gegeben wird alle diejenigen Teile unen t geltlich n ach billigem Ermessen unterliegender Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb  von 6 Monaten nachweisbar in Folge eines vor dem Gefa h renübergang liegenden Umstandes  - besonders wegen, schlechter Werkstoffe oder mangelhafter Ausführung  - unbrauch bar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich eingeschränkt werden. Die Festlegung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlic h mitzuteilen. Haftung für Mängel  an Fremdfabrikaten, z.B. Elektrom o toren, Elektrohydraulik - oder Pneumatikteilen wird nur im Rahme n der Garantie des Herstellers dieser Teile übernommen. Der Lieferer ist zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, solange der B e steller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Der Lieferer haftet ferner nicht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzl e i stung durch eigenmächtige Nachbessserungsarbeiten des Bestellers erschwert wird. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung sowie auf Schadenersatz i r gendwelcher Art, insbesondere auf entgangene Gewinne, ist augeschlossen. 11. Montagen Die Montagepreise gelten u nter der Voraussetzung das die Arbeiten ohne Unte r brechung der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden können. 12. Zuschläge Außerhalb der normalen Arbeitszeit durchgeführte Leistungen werden von uns mit den tariflichen Zuschlägen in Rechnung gestell t, sowei t dies vom B e steller zu  vertretende Umstände erforderlich machen oder von diesem aus anderen Gründen gewünscht wird. 13. Wartestunden Die Montageorte müssen für unsere Monteure frei zugängig sein. Unsere Montagen dürfen nicht durch andere Gewerke o. ä. behind ert werden. Sollten so l che  oder andere von uns nicht zu vertretende Behinderungen oder Verzögerungen und Wartestunden entstehen, so werden diese besonde rs berechnet. 14. Gerüstkosten Einfache Rollgerüste bis zu einer maximalen Standhöhe bis 3m sind in den End preisen unter der Voraussetzung der ungehinderten Bewegungsfreiheit im  Einsatzb e reich einer Baustelle enthalten.